AGB
§ 1 Allgemeines
1.1. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge über Behandlungen, Therapie-, Rehabilitations- und sonstige Dienstleistungen, die über die Website des Equine Health Care Center, Kienmoorweg 4, 49779 Oberlangen-Moor (nachfolgend: ANBIETER) unter der Domain https://equine-health-care-center.de zwischen dem ANBIETER und dem jeweiligen Kunden (nachfolgend: KUNDE) angebahnt oder abgeschlossen werden.
1.2. KUNDE im Sinne dieser AGB können sowohl Verbraucher gemäß § 13 BGB als auch Unternehmer gemäß § 14 BGB sein.
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
Soweit einzelne Bestimmungen dieser AGB ausschließlich für Unternehmer gelten, wird hierauf ausdrücklich hingewiesen. Solche Bestimmungen finden auf Verbraucher keine Anwendung.
1.3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des KUNDEN werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der ANBIETER stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu. Dies gilt auch dann, wenn der ANBIETER in Kenntnis abweichender Bedingungen des KUNDEN eine Leistung vorbehaltlos erbringt.
1.4. Individuelle Vereinbarungen zwischen dem ANBIETER und dem KUNDEN haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Der Inhalt solcher Individualvereinbarungen richtet sich nach der jeweils zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarung.
1.5. Diese AGB gelten insbesondere für über die Website angefragte und anschließend durch den ANBIETER bestätigte Behandlungstermine. Die näheren Regelungen zum Zustandekommen eines verbindlichen Vertrages ergeben sich aus § 2 dieser AGB.
§ 2 Leistungsangebot
2.1. Der ANBIETER bietet über seine Website verschiedene Dienstleistungen rund um die Rehabilitation, Therapie, Behandlung, Regeneration und das Training von Pferden sowie weitere damit zusammenhängende Leistungen an.
2.2. Art, Umfang, Dauer und Inhalt der jeweiligen Leistung ergeben sich aus der zum Zeitpunkt der Terminanfrage auf der Website veröffentlichten Leistungsbeschreibung sowie aus der anschließend durch den ANBIETER bestätigten Terminbuchung.
2.3. Maßgeblich für den konkret geschuldeten Leistungsumfang ist die vom ANBIETER bestätigte Terminbuchung einschließlich der darin bezeichneten Leistung. Soweit zwischen dem ANBIETER und dem KUNDEN ergänzende individuelle Vereinbarungen getroffen werden, gehen diese der allgemeinen Leistungsbeschreibung auf der Website vor.
2.4. Soweit dies aufgrund des Zustands, der individuellen Bedürfnisse oder der Entwicklung des Pferdes fachlich erforderlich oder sinnvoll ist, kann der konkrete Ablauf einer Behandlung oder Trainingseinheit nach vorheriger Abstimmung mit dem KUNDEN angepasst werden. Hierdurch entstehende zusätzliche kostenpflichtige Leistungen werden nur nach vorheriger Vereinbarung mit dem KUNDEN erbracht.
2.5. Die Darstellung der Leistungen und verfügbaren Termine auf der Website stellt noch keinen Anspruch des KUNDEN auf Durchführung einer bestimmten Leistung oder auf einen bestimmten Termin dar. Ein verbindlicher Anspruch entsteht erst mit dem Zustandekommen des Vertrages gemäß § 3 dieser AGB.
§ 3 Terminbuchung und Vertragsschluss
3.1. Darstellung von Leistungen und Terminen
Die Darstellung der Leistungen sowie der auf der Website verfügbaren Termine stellt kein rechtlich bindendes Angebot des ANBIETERS zum Abschluss eines Vertrages dar, sondern dient der Abgabe einer Terminanfrage durch den KUNDEN.
Ein Anspruch auf die Durchführung einer bestimmten Behandlung oder auf die Bereitstellung eines bestimmten Termins entsteht allein durch die Darstellung auf der Website nicht.
3.2. Abgabe der Terminanfrage
Der KUNDE kann über das auf der Website bereitgestellte Buchungsformular eine gewünschte Leistung sowie einen verfügbaren Termin auswählen und die für die Durchführung der Buchung erforderlichen Angaben übermitteln.
Vor dem Absenden der Terminanfrage erhält der KUNDE die Möglichkeit, seine Angaben zu überprüfen und gegebenenfalls zu korrigieren.
Durch das Absenden der verbindlichen Terminanfrage gibt der KUNDE ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Dienstleistungsvertrages über die ausgewählte Leistung zu dem ausgewählten Termin ab.
3.3. Informationen vor Abgabe der Terminanfrage
Vor Abgabe der verbindlichen Terminanfrage werden dem KUNDEN insbesondere die ausgewählte Leistung, der gewünschte Termin, der hierfür geltende Preis sowie die wesentlichen Zahlungs- und Vertragsbedingungen angezeigt.
Der KUNDE erhält zudem die Möglichkeit, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die für Verbraucher geltende Widerrufsbelehrung vor Abgabe seiner Vertragserklärung einzusehen.
3.4. Eingangsbestätigung
Nach Eingang der Terminanfrage erhält der KUNDE eine automatische Bestätigung über den Eingang seiner Anfrage an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse.
Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme des vom KUNDEN abgegebenen Vertragsangebotes dar und führt noch nicht zum Abschluss eines Vertrages.
In der Eingangsbestätigung wird der KUNDE darauf hingewiesen, dass die Terminanfrage zunächst durch den ANBIETER geprüft wird.
3.5. Prüfung und Annahme der Terminanfrage
Der ANBIETER prüft die eingegangene Terminanfrage insbesondere hinsichtlich der Verfügbarkeit des gewünschten Termins und der ausgewählten Leistung.
Der Vertrag kommt erst zustande, wenn der ANBIETER die Terminanfrage ausdrücklich annimmt und dem KUNDEN eine entsprechende Terminbestätigung per E-Mail übermittelt.
Mit Zugang dieser Terminbestätigung beim KUNDEN ist der vereinbarte Behandlungstermin für beide Vertragsparteien verbindlich.
Die Terminbestätigung enthält insbesondere Angaben über
- die vereinbarte Leistung,
- Datum und Uhrzeit des Termins,
- den vereinbarten Preis beziehungsweise die maßgebliche Preisgrundlage sowie
- die für den Termin geltenden Stornierungsbedingungen.
3.6. Ablehnung oder Änderung einer Terminanfrage
Kann der gewünschte Termin oder die gewünschte Leistung nicht angeboten werden, ist der ANBIETER nicht zur Annahme der Terminanfrage verpflichtet.
Der ANBIETER kann dem KUNDEN in diesem Fall einen alternativen Termin oder eine abweichende Leistung vorschlagen.
Ein solcher Änderungsvorschlag stellt ein neues Angebot dar. Ein Vertrag über den vorgeschlagenen Termin oder die vorgeschlagene Leistung kommt erst zustande, wenn der KUNDE diesem ausdrücklich zustimmt und der Termin anschließend entsprechend bestätigt wird.
Wird die Terminanfrage vom ANBIETER abgelehnt, kommt kein Vertrag zustande.
3.7. Verbindlichkeit des bestätigten Termins
Mit Zustandekommen des Vertrages gemäß Ziffer 3.5 verpflichtet sich der ANBIETER, den bestätigten Termin für den KUNDEN im vereinbarten Umfang bereitzuhalten.
Der KUNDE verpflichtet sich seinerseits, den vereinbarten Termin wahrzunehmen oder diesen unter Beachtung der in § 5 dieser AGB geregelten Stornierungsbedingungen rechtzeitig abzusagen beziehungsweise zu verschieben.
Die Vergütung für die vereinbarte Leistung richtet sich nach § 4 dieser AGB.
§ 4 Preise und Zahlung
4.1. Preise der Behandlungen
Für die vereinbarten Behandlungen gelten die zum Zeitpunkt der Terminanfrage auf unserer Website veröffentlichten Preise. Maßgeblich ist der Preis der Behandlung, der dem Kunden vor Abgabe seiner verbindlichen Terminanfrage angezeigt bzw. auf der entsprechenden Leistungs- oder Preisseite mitgeteilt wird.
Alle gegenüber Verbrauchern angegebenen Preise verstehen sich als Gesamtpreise einschließlich der jeweils gesetzlich anfallenden Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.
4.2. Verbindlichkeit des vereinbarten Preises
Mit der Bestätigung der Terminanfrage durch das Pferderehazentrum wird der für die gebuchte Behandlung geltende Preis Bestandteil des Vertrages.
Nachträgliche Änderungen der veröffentlichten Preise haben keinen Einfluss auf bereits verbindlich bestätigte Termine. Für diese gilt der bei Abschluss des Vertrages vereinbarte Preis.
4.3. Zusätzliche Leistungen
Leistungen, die nicht Bestandteil der ursprünglich gebuchten Behandlung sind, können zusätzlich vereinbart werden.
Zusätzliche Leistungen werden nur nach vorheriger Absprache mit dem Kunden erbracht und gesondert berechnet. Der Kunde wird vor der Beauftragung einer zusätzlichen kostenpflichtigen Leistung über deren Preis oder, sofern ein konkreter Preis im Voraus nicht bestimmt werden kann, über die Grundlage der Preisberechnung informiert.
Ohne vorherige Absprache werden keine zusätzlichen kostenpflichtigen Leistungen erbracht.
4.4. Fälligkeit der Vergütung
Die Vergütung für die durchgeführte Behandlung wird nach Abschluss der jeweiligen Behandlung fällig, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Die Zahlung kann nach Wahl des Kunden
- unmittelbar nach der Behandlung in bar oder
- nach der Behandlung auf Rechnung
erfolgen.
4.5. Zahlung auf Rechnung
Bei Zahlung auf Rechnung erhält der Kunde nach Durchführung der Behandlung eine Rechnung über die vereinbarten und gegebenenfalls zusätzlich beauftragten Leistungen.
Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern auf der Rechnung kein abweichendes Zahlungsziel angegeben und mit dem Kunden vereinbart wurde.
Die für die Zahlung erforderlichen Bankdaten sowie der zu zahlende Gesamtbetrag werden auf der Rechnung angegeben.
4.6. Umfang der Abrechnung
Abgerechnet werden die vereinbarte Behandlung sowie gegebenenfalls zusätzliche Leistungen, die während des Termins nach vorheriger Absprache mit dem Kunden erbracht wurden.
Kann eine ursprünglich vorgesehene Leistung nicht oder nur teilweise erbracht werden oder wird der Leistungsumfang im Einvernehmen mit dem Kunden geändert, erfolgt die Abrechnung entsprechend der tatsächlich vereinbarten und erbrachten Leistungen.
4.7. Terminabsagen und Ausfallentschädigung
Regelungen über eine mögliche Ausfallentschädigung bei einer kurzfristigen Absage eines verbindlich vereinbarten Termins oder bei Nichterscheinen des Kunden ergeben sich aus § 6 Stornierung und Terminverschiebung durch den KUNDEN dieser Termin- und Behandlungsbedingungen.
§ 5 Terminverschiebungen und Absagen durch den ANBIETER
5.1. Der ANBIETER ist berechtigt, einen bereits bestätigten Termin aus einem sachlich gerechtfertigten Grund zu verschieben oder abzusagen, wenn die Durchführung der vereinbarten Leistung zum vorgesehenen Zeitpunkt nicht oder nur unter unzumutbaren Umständen möglich ist.
Ein sachlich gerechtfertigter Grund liegt insbesondere vor bei
- Krankheit oder kurzfristigem Ausfall des für die Durchführung der Leistung erforderlichen Personals,
- technischen Defekten oder dem Ausfall von für die Behandlung erforderlichen Anlagen, Geräten oder Einrichtungen,
- unvorhersehbaren betrieblichen Notfällen,
- behördlichen Anordnungen,
- erheblichen Beeinträchtigungen der Betriebsstätte oder
- höherer Gewalt beziehungsweise sonstigen Umständen, die außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs des ANBIETERS liegen.
5.2. Der ANBIETER wird den KUNDEN über eine erforderliche Terminverschiebung oder Absage unverzüglich informieren, sobald der Hinderungsgrund bekannt ist. Die Mitteilung erfolgt grundsätzlich über die vom KUNDEN bei der Terminbuchung angegebenen Kontaktdaten.
5.3. Muss ein Termin durch den ANBIETER verschoben werden, wird dem KUNDEN nach Möglichkeit zeitnah ein geeigneter Ersatztermin angeboten.
Der KUNDE ist nicht verpflichtet, einen angebotenen Ersatztermin anzunehmen. Kann kein für beide Parteien geeigneter Ersatztermin vereinbart werden, kann die betreffende Terminbuchung kostenfrei aufgehoben werden.
5.4. Wird ein bestätigter Termin durch den ANBIETER abgesagt und kann oder möchte der KUNDE keinen Ersatztermin vereinbaren, entstehen dem KUNDEN für den abgesagten Termin keine Behandlungskosten, Stornierungsgebühren oder Ausfallentschädigungen.
Bereits geleistete Zahlungen für die ausgefallene Leistung werden dem KUNDEN zurückerstattet.
5.5. Die in diesen AGB für kurzfristige Absagen oder das Nichterscheinen des KUNDEN vorgesehenen Ausfallentschädigungen finden keine Anwendung, wenn die Absage oder Verschiebung des Termins durch den ANBIETER erfolgt.
5.6. Soweit die Durchführung der vereinbarten Leistung dauerhaft unmöglich wird, gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Gesetzliche Ansprüche und Rechte des KUNDEN bleiben durch diesen § 5 unberührt.
§ 6 Stornierung und Terminverschiebung durch den KUNDEN
6.1. Ein durch den ANBIETER gemäß § 3 dieser AGB bestätigter Termin ist für beide Vertragsparteien verbindlich.
Kann der KUNDE einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen, hat er den ANBIETER hierüber möglichst frühzeitig zu informieren.
Eine Stornierung oder Terminverschiebung kann über die hierfür auf der Website bereitgestellte Funktion oder über die vom ANBIETER angegebenen Kontaktmöglichkeiten erfolgen.
Maßgeblich für die Einhaltung der nachfolgenden Fristen ist der Zeitpunkt des Zugangs der Stornierungs- oder Änderungsmitteilung beim ANBIETER.
6.2. Kostenfreie Stornierung
Ein bestätigter Termin kann bis spätestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Beginn des Termins kostenfrei storniert oder verschoben werden.
Für die Berechnung der Frist ist der in der Terminbestätigung angegebene Beginn des Termins maßgeblich.
6.3. Kurzfristige Stornierung
Erfolgt die Stornierung weniger als 48 Stunden vor dem vereinbarten Beginn des Termins, kann der ANBIETER eine pauschalierte Ausfallentschädigung in Höhe von 50 % der für den betreffenden Termin vereinbarten Vergütung berechnen, sofern der für den KUNDEN reservierte Termin nicht anderweitig vergeben werden konnte.
Kann der Termin vollständig anderweitig vergeben werden, wird keine Ausfallentschädigung berechnet.
Soweit durch eine anderweitige Vergabe lediglich ein geringerer wirtschaftlicher Ausfall entsteht, wird dies bei der Berechnung der Ausfallentschädigung entsprechend berücksichtigt.
6.4. Nichterscheinen
Erscheint der KUNDE ohne vorherige Stornierung nicht zu einem verbindlich vereinbarten Termin, kann der ANBIETER ebenfalls eine pauschalierte Ausfallentschädigung in Höhe von 50 % der vereinbarten Vergütung verlangen, sofern der Termin nicht anderweitig vergeben werden konnte.
6.5. Nachweis eines geringeren oder nicht entstandenen Schadens
Dem KUNDEN bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass dem ANBIETER durch die kurzfristige Stornierung oder das Nichterscheinen überhaupt kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden als die vereinbarte Pauschale entstanden ist.
In diesem Fall entfällt die Ausfallentschädigung beziehungsweise reduziert sich entsprechend.
Ersparte Aufwendungen des ANBIETERS sowie Einnahmen aus einer anderweitigen Vergabe des Termins werden bei der Berechnung berücksichtigt.
6.6. Unvorhersehbare Hinderungsgründe
Die vorstehenden Regelungen über eine Ausfallentschädigung gelten nicht, soweit der KUNDE nachweist, dass ihm die rechtzeitige Absage aufgrund eines unvorhersehbaren und von ihm nicht zu vertretenden wichtigen Grundes nicht möglich oder nicht zumutbar war.
Dies kann insbesondere bei einem plötzlich eintretenden medizinischen oder tiermedizinischen Notfall, einem Unfall oder vergleichbaren außergewöhnlichen Umständen der Fall sein.
Der KUNDE ist verpflichtet, den ANBIETER auch in diesen Fällen unverzüglich zu informieren, sobald ihm dies möglich und zumutbar ist.
6.7. Terminverschiebung
Wünscht der KUNDE weniger als 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin eine Terminverschiebung, gelten grundsätzlich die Regelungen über eine kurzfristige Stornierung entsprechend.
Der ANBIETER kann im Einzelfall auf die Berechnung einer Ausfallentschädigung verzichten, insbesondere wenn kurzfristig ein geeigneter Ersatztermin vereinbart oder der ursprüngliche Termin anderweitig vergeben werden kann.
Ein Anspruch des KUNDEN auf die Verschiebung auf einen bestimmten Ersatztermin besteht nicht.
6.8. Abrechnung einer Ausfallentschädigung
Eine gegebenenfalls anfallende Ausfallentschädigung wird dem KUNDEN gesondert in Rechnung gestellt. Für die Zahlung gelten die in § 4 dieser AGB geregelten Zahlungsbedingungen entsprechend.
6.9. Gesetzliches Widerrufsrecht
Ein dem KUNDEN gegebenenfalls zustehendes gesetzliches Widerrufsrecht bleibt von den vorstehenden Stornierungsbedingungen unberührt.
§ 7 Verspätung des KUNDEN
7.1. Der KUNDE ist verpflichtet, rechtzeitig zum vereinbarten Termin zu erscheinen beziehungsweise dafür Sorge zu tragen, dass das zu behandelnde oder zu trainierende Pferd rechtzeitig für die vereinbarte Leistung zur Verfügung steht.
7.2. Eine verspätete Ankunft des KUNDEN beziehungsweise des Pferdes führt grundsätzlich nicht zu einer Verlängerung des vereinbarten Termins, wenn dadurch nachfolgende Termine oder betriebliche Abläufe beeinträchtigt würden.
Soweit eine fachgerechte und sichere Durchführung weiterhin möglich ist, kann die Leistung innerhalb der verbleibenden Terminzeit durchgeführt werden.
7.3. Beruht die Verkürzung der zur Verfügung stehenden Behandlungszeit ausschließlich auf einer vom KUNDEN zu vertretenden Verspätung und war der ANBIETER zur vollständigen Durchführung der vereinbarten Leistung bereit, bleibt die vereinbarte Vergütung grundsätzlich unberührt.
7.4. Ist die Verspätung so erheblich, dass eine fachgerechte, tierschutzgerechte oder sichere Durchführung der vereinbarten Leistung innerhalb der noch zur Verfügung stehenden Zeit nicht mehr möglich oder nicht mehr sinnvoll ist, kann der ANBIETER die Durchführung des Termins ablehnen.
In diesem Fall gelten die Regelungen über eine kurzfristige Stornierung gemäß § 6 entsprechend.
7.5. Beruht die Verspätung auf Umständen, die der ANBIETER zu vertreten hat, entstehen dem KUNDEN hieraus keine Nachteile. Insbesondere wird die vereinbarte Behandlungszeit in diesem Fall nicht aufgrund der Verzögerung des ANBIETERS verkürzt.
§ 8 Gesundheitszustand des Pferdes und Mitwirkungspflichten des KUNDEN
8.1. Der KUNDE ist verpflichtet, dem ANBIETER alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die für eine fachgerechte und sichere Durchführung der vereinbarten Leistung von Bedeutung sein können.
Die Angaben sind vollständig und wahrheitsgemäß zu machen.
8.2. Der KUNDE hat den ANBIETER insbesondere über folgende Umstände zu informieren, soweit diese für die vorgesehene Leistung von Bedeutung sein können:
- bestehende oder zurückliegende Erkrankungen,
- Verletzungen und Operationen,
- bestehende Lahmheiten oder Bewegungseinschränkungen,
- tierärztliche Diagnosen und Befunde,
- tierärztliche Anweisungen oder Behandlungsempfehlungen,
- aktuell verabreichte Medikamente,
- bestehende oder vermutete ansteckende Erkrankungen,
- sonstige gesundheitliche Besonderheiten,
- Verhaltensauffälligkeiten, insbesondere ausgeprägtes Flucht-, Abwehr-, Beiß- oder Schlagverhalten,
- bekannte Unverträglichkeiten oder besondere Reaktionen des Pferdes auf Behandlungen oder Trainingsmaßnahmen.
8.3. Veränderungen des Gesundheitszustands des Pferdes, die zwischen der Terminvereinbarung und der Durchführung des Termins eintreten, sind dem ANBIETER spätestens vor Beginn der vereinbarten Leistung mitzuteilen.
Bei Verdacht auf eine ansteckende Erkrankung ist der ANBIETER möglichst bereits vor Anreise des Pferdes zu informieren.
8.4. Soweit für die Durchführung der vereinbarten Leistung tierärztliche Befunde, Behandlungspläne, Freigaben oder sonstige Unterlagen erforderlich sind, hat der KUNDE diese nach Aufforderung rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
8.5. Der KUNDE versichert, Eigentümer des Pferdes oder vom Eigentümer beziehungsweise sonstigen Verfügungsberechtigten zur Beauftragung der vereinbarten Leistungen berechtigt zu sein.
8.6. Der KUNDE hat die für den sicheren Umgang mit dem Pferd erforderlichen Hinweise und Anweisungen des ANBIETERS und dessen Mitarbeitern zu beachten.
Dies gilt insbesondere für Anweisungen, die dem Schutz des Pferdes, des KUNDEN, der Mitarbeiter des ANBIETERS, anderer Personen oder anderer Tiere dienen.
8.7. Der ANBIETER ist berechtigt, eine Leistung nicht zu beginnen oder eine bereits begonnene Leistung abzubrechen, wenn nach fachlicher Einschätzung eine sichere, tierschutzgerechte oder verantwortbare Durchführung nicht gewährleistet werden kann.
Dies gilt insbesondere, wenn
- der Gesundheitszustand des Pferdes einer Durchführung entgegensteht,
- der Verdacht auf eine ansteckende Erkrankung besteht,
- eine erforderliche tierärztliche Abklärung fehlt,
- aufgrund des Verhaltens des Pferdes eine erhebliche Gefahr für das Pferd oder beteiligte Personen besteht oder
- wesentliche Informationen über den Gesundheitszustand des Pferdes nicht zur Verfügung stehen.
Der ANBIETER wird den KUNDEN über den Grund der Nichtdurchführung oder des Abbruchs informieren.
8.8. Soweit eine tierärztliche Untersuchung, Diagnose oder Behandlung erforderlich ist, hat der KUNDE eigenverantwortlich für eine entsprechende tierärztliche Abklärung zu sorgen.
Die durch den ANBIETER angebotenen Leistungen ersetzen eine erforderliche tierärztliche Untersuchung oder Behandlung nicht.
8.9. Die vom ANBIETER angebotenen Therapie-, Rehabilitations- und Trainingsleistungen werden fachgerecht und entsprechend der jeweils vereinbarten Leistung erbracht.
Ein bestimmter Heilungs-, Therapie-, Rehabilitations- oder Trainingserfolg wird jedoch nicht geschuldet, soweit ein solcher Erfolg nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
§ 9 Haftung
9.1. Der ANBIETER haftet nach den gesetzlichen Vorschriften uneingeschränkt für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des ANBIETERS, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
9.2. Der ANBIETER haftet ebenfalls uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit eines Menschen, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des ANBIETERS, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
9.3. Bei einfach fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet der ANBIETER für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der KUNDE regelmäßig vertrauen darf.
9.4. Im Übrigen ist die Haftung des ANBIETERS bei einfach fahrlässigen Pflichtverletzungen ausgeschlossen, soweit gesetzlich eine Haftungsbeschränkung zulässig ist.
9.5. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit eine zwingende gesetzliche Haftung besteht.
9.6. Die Haftung des KUNDEN für Schäden, die durch das von ihm gehaltene, mitgebrachte oder seiner Verantwortung unterstehende Pferd verursacht werden, richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
Der KUNDE ist insbesondere verpflichtet, ihm bekannte besondere Gefahren oder Verhaltensauffälligkeiten des Pferdes vor Beginn der Leistung mitzuteilen.
9.7. Ein bestimmter gesundheitlicher, therapeutischer, rehabilitativer oder sportlicher Erfolg ist nicht geschuldet, soweit dieser nicht ausdrücklich als konkrete Beschaffenheit oder als geschuldeter Leistungserfolg vereinbart wurde.
§ 10 Widerrufsrecht für Verbraucher
10.1. Soweit dem KUNDEN als Verbraucher bei einem über die Website abgeschlossenen Vertrag ein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht, wird er hierüber gesondert entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen informiert.
Die Einzelheiten ergeben sich aus der auf der Website bereitgestellten Widerrufsbelehrung.
10.2. Das gesetzliche Widerrufsrecht ist von dem in § 6 geregelten vertraglichen Recht zur Stornierung oder Verschiebung eines bestätigten Termins zu unterscheiden.
Die Ausübung eines bestehenden gesetzlichen Widerrufsrechts wird durch die Stornierungsbedingungen dieser AGB nicht eingeschränkt.
10.3. Soweit für einen über die Website abgeschlossenen Vertrag ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, stellt der ANBIETER die gesetzlich erforderlichen Möglichkeiten zur elektronischen Ausübung des Widerrufsrechts zur Verfügung.
10.4. Soll die vereinbarte Dienstleistung auf ausdrücklichen Wunsch des KUNDEN bereits vor Ablauf einer bestehenden gesetzlichen Widerrufsfrist beginnen, gelten hinsichtlich des Beginns der Leistung, eines möglichen Wertersatzes und des Erlöschens des Widerrufsrechts die gesetzlichen Bestimmungen.
§ 11 Schlussbestimmungen
11.1. Anwendbares Recht
Für sämtliche Vertragsverhältnisse zwischen dem ANBIETER und dem KUNDEN gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als hierdurch nicht der Schutz entzogen wird, der dem Verbraucher aufgrund zwingender Bestimmungen des Rechts des Staates zusteht, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat und dessen Voraussetzungen für die Anwendung des jeweiligen Verbraucherschutzrechts erfüllt sind.
11.2. Gerichtsstand
Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
Ist der KUNDE Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des ANBIETERS Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis.
11.3. Vertragssprache
Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Vertragssprache ist Deutsch.
11.4. Individuelle Vereinbarungen
Individuelle Vereinbarungen zwischen dem ANBIETER und dem KUNDEN haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
11.5. Unwirksame Bestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.